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   VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559   

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VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559 (https://dejure.org/2016,5981)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559 (https://dejure.org/2016,5981)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2016 - 3 ZB 15.1559 (https://dejure.org/2016,5981)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten nach der Zuweisung eines veränderten Aufgabenbereichs

  • rewis.io

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Regierungsdirektors beim Universitätsklinikum nach Änderung des Aufgabenbereichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsangemessener Aufgabenbereich; sachlicher Grund; Dienstposten; Aufgabenzuweisung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 5 ; BeamtStG § 45
    Anforderungen an die amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten nach der Zuweisung eines veränderten Aufgabenbereichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454

    Beamtenrecht; Oberrechtsrat (BesGr. A 14); Leiter des Rechtsamts einer Gemeinde;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Bei beiden Maßnahmen handelt es sich jedoch nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen das sog. Betriebsverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn berührenden Organisationsakt (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 21; B.v. 26.2.2015 - 3 ZB 14.499 - juris Rn. 5).

    Die gerichtliche Überprüfung ist grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgeblich mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus sonstigen Gründen willkürlich sind (BayVGH, B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 22; B.v. 26.2.2015 a. a. O. Rn. 6).

    Es ist sachgerecht, zur Verbesserung der Verwaltungsstruktur bestimmte Aufgabenbereiche neu festzulegen und i. S.e. Koordination von Aufgaben rechtliche Dienstleistungen bei der zuständigen Stabsstelle "Recht" zu bündeln, die besser dazu in der Lage ist, sich fachkundiger und eingehender mit den auftretenden Rechtsfragen zu befassen, als das jeweilige Sachgebiet, um so eine Beschleunigung und Optimierung der Arbeitsprozesse zu gewährleisten (BayVGH, B.v. 18.12.2009 - 3 CE 09.1986 - juris Rn. 40; B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 23).

    Zudem ist denkbar, dass jederzeit rechtliche Fragestellungen auftauchen können, für die seitens des Klägers Kapazitäten vorhanden sein müssen (BayVGH, B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 36).

    wurde zu Recht mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei der unter Beweis gestellten Tatsache um eine der maßgeblichen Einschätzung des Dienstherrn unterfallende Bewertung handelt, die dem Beweis durch Sachverständigengutachten nicht zugänglich ist (BayVGH, B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 41; B.v. 8.6.2015 a. a. O. Rn. 19).

  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 3 CE 09.1986

    Umsetzung; Regierungsdirektor an einem Universitätsklinikum; Umstrukturierung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Der Kläger wandte sich jeweils mit dem Argument, dass er nicht amtsangemessen beschäftigt werde, gegen die mit den Umstrukturierungen verbundenen Aufgabenzuweisungen (siehe die Verfahren Az. M 5 E 09.2800 und 3 CE 09.1986; M 5 K 09.2665, M 5 E 10.368 und M 5 K 10.372; M 5 K 11.1298; M 5 K 13.1227).

    Es ist sachgerecht, zur Verbesserung der Verwaltungsstruktur bestimmte Aufgabenbereiche neu festzulegen und i. S.e. Koordination von Aufgaben rechtliche Dienstleistungen bei der zuständigen Stabsstelle "Recht" zu bündeln, die besser dazu in der Lage ist, sich fachkundiger und eingehender mit den auftretenden Rechtsfragen zu befassen, als das jeweilige Sachgebiet, um so eine Beschleunigung und Optimierung der Arbeitsprozesse zu gewährleisten (BayVGH, B.v. 18.12.2009 - 3 CE 09.1986 - juris Rn. 40; B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 23).

    Dem steht nicht entgegen, dass der erkennende Senat (B.v. 18.12.2009 a. a. O. Rn. 29) bereits zur Übertragung der Leitung der (damaligen) Stabsstelle "Recht" 2009 an den Kläger die Ansicht vertreten hat, dieser - im Vergleich zur (früheren) Abteilung II "Personal- und Rechtsangelegenheiten" - verkleinerte Aufgabenbereich des Klägers sei noch als amtsangemessen anzusehen.

    Eigene Sachbearbeitung ist dabei auch für einen Regierungsdirektor als stellvertretenden Leiter der Stabsstelle "Recht", der sich als Volljurist mit juristischen Fragestellungen zu befassen hat, amtsangemessen (BayVGH, B.v. 18.12.2009 a. a. O. Rn. 30).

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 3 ZB 15.52

    Landesbeamter; Oberverwaltungsrat (BesGr. A14); Amtsangemessene Beschäftigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Deshalb ist es nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht den hierauf gerichteten Beweisantrag des Klägers abgelehnt hat (BayVGH, B.v. 8.6.2015 - 3 ZB 15.52 - juris Rn. 19).

    Im Übrigen unterliegt die Bewertung, ob die dem Kläger im Zusammenhang mit der stellvertretenden Leitung der Stabsstelle "Recht" (neu) zugewiesenen Aufgaben bedeutsam sind oder nicht, nicht der Einschätzung des Klägers, sondern dem Dienstherrn, so dass das Verwaltungsgericht auch den hierauf gerichteten Beweisantrag zu Recht abgelehnt hat (BayVGH, B.v. 8.6.2015 a. a. O. Rn. 19).

    wurde zu Recht mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei der unter Beweis gestellten Tatsache um eine der maßgeblichen Einschätzung des Dienstherrn unterfallende Bewertung handelt, die dem Beweis durch Sachverständigengutachten nicht zugänglich ist (BayVGH, B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 41; B.v. 8.6.2015 a. a. O. Rn. 19).

  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 3 ZB 14.499

    Leitende Verwaltungsdirektorin (A 16); Aufgabenänderung; rechtliche Leitung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Bei beiden Maßnahmen handelt es sich jedoch nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen das sog. Betriebsverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn berührenden Organisationsakt (BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 21; B.v. 26.2.2015 - 3 ZB 14.499 - juris Rn. 5).

    Die gerichtliche Überprüfung ist grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgeblich mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus sonstigen Gründen willkürlich sind (BayVGH, B.v. 27.8.2014 a. a. O. Rn. 22; B.v. 26.2.2015 a. a. O. Rn. 6).

  • VGH Bayern, 24.07.2002 - 3 CE 02.1659
    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Dabei wird man dem Beklagten im Rahmen der Neustrukturierung auch eine gewisse Übergangszeit zubilligen müssen (BayVGH, B.v. 24.7.2002 - 3 CE 02.1659 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 20.12.2011 - 6 ZB 11.394

    Bundesbeamtenrecht; Zuweisung (DTAG, VCS); Service Center Agent; amtsangemessene

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Jedenfalls in ihrer Gesamtheit (BayVGH, B.v. 20.12.2011 - 6 ZB 11.394 - juris Rn. 8) ist die dem Kläger übertragene Tätigkeit als amtsangemessen anzusehen, da es sich bei ihr nicht um eine reine "Pseudobeschäftigung" handelt (BVerwG, U.v. 22.6.2006 a. a. O. Rn. 24).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Es genügt hierfür jeder sachliche Grund, sofern dem Beamten ein angemessener Aufgabenbereich verbleibt (BVerwG, U.v. 28.11.1991 - 2 C 41/89 - juris Rn. 19) und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Es genügt hierfür jeder sachliche Grund, sofern dem Beamten ein angemessener Aufgabenbereich verbleibt (BVerwG, U.v. 28.11.1991 - 2 C 41/89 - juris Rn. 19) und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559
    Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 27.03

    Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

  • VG München, 30.07.2009 - M 5 E 09.2800

    Umsetzung; Rechte des betroffenen Beamten

  • VG München, 07.02.2024 - M 5 K 21.5011

    Amtsangemessene Beschäftigung, Clearingmitarbeiter, Jobcenter

    Jedoch hat der Beamte kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen Dienstpostens, sondern muss vielmehr Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen, selbst wenn das mit einer Einbuße an gesellschaftlichem Ansehen und an Aufstiegsmöglichkeiten, einer Verringerung der Mitarbeiterzahl wie auch dem Verlust der Vorgesetzteneigenschaft verbunden ist (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27/03 - BVerwGE 122, 53 - juris Rn. 16 m.w.N.; U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144, juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 25.11.2014 - M 5 K 13.3334 - juris Rn. 18).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein Beamter aus sachlichen Gründen eine Änderung seiner Aufgaben hinzunehmen hat, selbst wenn dies unter anderem mit einem Verlust des eigenen Fallbestandes einhergeht (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27/03 - BVerwGE 122, 53 - juris Rn. 16 m.w.N.; U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144, juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 13).

    c) Soweit der Kläger auf seine frühere Tätigkeit als Leistungssachbearbeiter verweist, in dessen Funktion er einen eigenen Fallbestand sowie einen vielfältigeren Aufgabenbereich gehabt haben soll, so ist darauf hinzuweisen, dass ein Beamter aus sachlichen Gründen eine Änderung seiner Aufgaben hinzunehmen hat (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27/03 - BVerwGE 122, 53 - juris Rn. 16 m.w.N.; U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144, juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 13).

    Für die Änderung des Aufgabenbereichs des Klägers hat der Beklage ein dienstliches Bedürfnis belegt (BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 3 CE 22.413 - juris Rn. 8; B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 9).

    Dem Dienstherrn kommt für die tatsächliche Einschätzung eines vorliegenden dienstlichen Bedürfnisses kraft seiner Organisationsgewalt ein Beurteilungsermessen zu, ebenso ein weites Rechtsfolgeermessen (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2016 a.a.O. Rn. 9).

  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 21.2236

    Amtsangemessene Beschäftigung bei Umsetzung eines beamteten Arztes

    Jedoch hat der Beamte kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen Dienstpostens, sondern muss vielmehr Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen, selbst wenn das mit einer Einbuße an gesellschaftlichem Ansehen und an Aufstiegsmöglichkeiten, einer Verringerung der Mitarbeiterzahl wie auch dem Verlust der Vorgesetzteneigenschaft verbunden ist (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27/03 - BVerwGE 122, 53 - juris Rn. 16 m.w.N.; U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144, juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 25.11.2014 - M 5 K 13.3334 - juris Rn. 18).

    b) Für die Änderung des Aufgabenbereichs des Klägers hat der Beklage ein dienstliches Bedürfnis belegt (BayVGH, B.v. 14.3.2022 - 3 CE 22.413 - juris Rn. 8; B.v. 8.3.206 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 9).

    Dem Dienstherrn kommt für die tatsächliche Einschätzung eines vorliegenden dienstlichen Bedürfnisses kraft seiner Organisationsgewalt ein Beurteilungsermessen zu, ebenso ein weites Rechtsfolgeermessen (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2016 a.a.O. Rn. 9).

    Wenn der Kläger auf seine frühere Tätigkeit verweist, die ein größeres Spektrum an radiologischen Leistungen umfasst habe, so ist darauf hinzuweisen, dass ein Beamter aus sachlichen Gründen eine Änderung seiner Aufgaben hinzunehmen hat, selbst wenn das mit einer Einbuße an gesellschaftlichem Ansehen und an Aufstiegsmöglichkeiten, einer Verringerung der Mitarbeiterzahl wie auch dem Verlust der Vorgesetzteneigenschaft verbunden ist (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27/03 - BVerwGE 122, 53 - juris Rn. 16 m.w.N.; U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - BVerwGE 60, 144, juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 13).

  • VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 1435/15

    Amtsnotariat; Bezirksnotar; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung

    Der Beamte muss insofern Änderungen seines abstrakten und konkreten Aufgabenbereiches nach Maßgabe seines statusrechtlichen Amts hinnehmen (BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, PersV 2016, 302 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 02.12.1958 - 1 BvL 27/55 -, BVerfGE 8, 332 ; BVerwG, Urteil vom 22.05.1980 - 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144 ; BayVGH, Beschluss vom 08.03.2016 - 3 ZB 15.1559 -, juris).
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 3 ZB 14.1779

    Amtsangemessene Beschäftigung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung

    Sie ist eine innerorganisationsrechtliche Maßnahme, die die Individualsphäre des Beamten grundsätzlich nicht berührt und keinen Verwaltungsakt darstellt (BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 8; B.v. 26.2.2015 - 3 ZB 14.499 - juris Rn. 5).

    Zu Recht wurde der Hilfsbeweisantrag im Urteil mit der Begründung abgelehnt, dass die Bewertung, ob die dem Kläger zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der ihm übertragenen Stabsstelle amtsangemessen sind, eine Rechtsfrage ist, die vom Gericht zu klären ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2016 a. a. O. Rn. 32).

  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 ZB 14.1779

    Umsetzung eines Beamten

    Sie ist eine innerorganisationsrechtliche Maßnahme, die die Individualsphäre des Beamten grundsätzlich nicht berührt und keinen Verwaltungsakt darstellt (BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 8; B.v. 26.2.2015 - 3 ZB 14.499 - juris Rn. 5).

    Zu Recht wurde der Hilfsbeweisantrag im Urteil mit der Begründung abgelehnt, dass die Bewertung, ob die dem Kläger zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der ihm übertragenen Stabsstelle amtsangemessen sind, eine Rechtsfrage ist, die vom Gericht zu klären ist (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2016 a. a. O. Rn. 32).

  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 3 CE 22.413

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Amtstierarztes

    Das für die Übertragung der Aufgaben der Schlachttier- und Fleischuntersuchung am Schlachthof in eben dieser Funktion materiell erforderliche dienstliche Bedürfnis (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 9) hat die Antragsgegnerin durch die Darlegung der angespannten Personalsituation in der Berufsgruppe der amtlichen Fachassistenten, ihrer eingeleiteten Bemühungen zur Personalgewinnung (Stellenausschreibungen, Ausbildung, gezielte Werbung bei Veterinärstudenten, Anfrage zur Amtshilfe durch andere Veterinärämter etc.), bestehender amtlicher Kontrollpflichten im Sinne der Verordnung (EU) 2017/625 und möglicher Schadensersatzforderungen von Schlachtbetrieben (siehe BA Rn. 32) hinreichend glaubhaft gemacht.

    Dem Dienstherrn kommt für die tatsächliche Einschätzung eines vorliegenden dienstlichen Bedürfnisses kraft seiner Organisationsgewalt ein Beurteilungsermessen zu, ebenso ein weites Rechtsfolgeermessen (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2016 a.a.O. Rn. 9).

  • VG München, 26.01.2022 - M 5 E 21.6337

    Amtsangemessene Beschäftigung eines Amtstierarztes

    Jedoch hat der Beamte kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm einmal übertragenen Dienstpostens, sondern muss vielmehr Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27/03 - BVerwGE 122, 53 - juris Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 13).
  • VG Regensburg, 10.12.2021 - RO 1 E 21.1860

    Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer

    Sie ist eine innerorganisationsrechtliche Maßnahme, die die Individualsphäre des Beamten grundsätzlich nicht berührt und keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 3 ZB 14.1779 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 26.2.2015 - 3 ZB 14.499 - juris Rn. 5).
  • VG München, 11.05.2016 - M 5 K 15.4300

    Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit

    Die zuletzt vorgenommene Änderung des Aufgabenbereichs des Klägers zum 1. Oktober 2013, der nunmehr mit der Leitung zweier Sachgebiete innerhalb der neustrukturierten Stabsstelle "Recht" verbunden mit der stellvertretenden Leitung dieser Stabstelle betraut wurde, war gerichtlich nicht zu beanstanden (Urteil der Kammer v. 5.5.2015 - M 5 K 14.561 - sowie BayVGH, B. v. 8.3.2016 - 3 ZB 15.1559).
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